Das Sachverständiger­büro für alle Kfz- und Zweirad­schäden in Erding

Leistungen

Schadens-Gutachten

Durch modernste Kalkulations-/ und Diagnoseverfahren bestmögliche Datenergebnisse in Bezug auf den Restwert, Wiederbeschaffungswert, Nutzungsausfall, Reparaturkosten und Wertminderung.

Technische Gutachten

Technische Fahrzeugschäden und -defekte Aggregatschäden, Brand­ursachen, Diebstahlschäden, Lackschäden.

Fahrzeugbewertung

Ich erstelle für Sie professionelle und gültige Wertgutachten für Personen­kraftwagen („Young -/ und Oldtimer“), Reisemobile und Krafträder.

Von der Handwerkskammer für München und Oberbayern Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für das Kraftfahrzeug­techniker-Handwerk.

Ich unterliege der Sachverständigenordnung, der Handwerkskammer für München und Oberbayern. Zur Ausübung meiner Tätigkeit als Sachverständiger verfüge ich über alle fachlichen und erforderlichen technischen Voraussetzungen.

Es stehen eigene Prüfräume mit modernster Diagnosetechnik zur Verfügung. Durch stete Fort- und Weiterbildung halte ich mich auf dem neuesten Kenntnisstand.

Über mich

Schadens-Gutachten

Bei einem öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen können Sie höchste Fachkompetenz, Erfahrung und Unabhängigkeit voraussetzen.

Ich garantiere Ihnen durch modernste Kalkulations-/ und Diagnoseverfahren bestmögliche Datenergebnisse in Bezug auf den Restwert, Wiederbeschaffungswert, Nutzungsausfall, Reparaturkosten und Wertminderung.

(⇒ Erklärungen zu Rechtsbegriffen)

Selbstverständlich erstelle ich alle Gutachten selbst.

Ein öffentlicher und vereidigter Sachverständiger unterliegt den Grundpflichten:

Technische Gutachten

Die Prüfung und Diagnose der Fahrzeugtechnik erfordert hohe Sachkenntnis und viel Erfahrung.

Der öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige ist verpflichtet, durch ständige Fortbildung, auf dem neuesten Kenntnisstand zu sein.

Technische Fahrzeugschäden und -defekte
Aggregatschäden, Brandursachen, Diebstahlschäden, Lackschäden.

Je nach Aufgabenstellung ermittle ich Schadensumfang, Schadensursache, Verantwortlichkeit, anfallende Reparaturkosten, Reparaturmöglichkeiten sowie regulierungsrelevante Werte.

Zur Durchführung der einzelnen Untersuchungsschritte greife ich auf hochmoderne Laboreinrichtungen zurück.

Selbstverständlich erstelle ich alle Gutachten selbst.

Ich kläre für Sie Schadenzusammenhänge bei:

Fahrzeugbewertungen

Ich erstelle für Sie professionelle und gültige Wertgutachten für Personenkraftwagen („Young -/ und Oldtimer“), Reisemobile und Krafträder. Hierbei stehen Ihnen mehrere Varianten zur Verfügung: Von der preisgünstigen Kurzbewertung bis hin zur ausführlichen und detaillierten Expertise in Wort und Bild bin ich Ihr Partner. Die Fahrzeugbewertung findet direkt bei mir vor Ort in einer ausgestatteten Werkstatt (Prüfräume) statt.

Verlässliche Basis zur Wertfeststellung Gutachten und Bewertungen für verschiedene Fahrzeuge

Wenn es darum geht, den Einkaufs-, Verkaufs- oder Wiederbeschaffungswert von Kraftfahrzeugen zu ermitteln, sind Sie bei uns an der richtigen Adresse.

Wir ermitteln bei diesem Gutachten verschiedene Werte, z. B. den Wiederbeschaffungswert, und dokumentieren den Zustand des Fahrzeuges mit Hilfe der elektronischen Datenverarbeitung.

Der EDV-gesteuerte Zustandbericht beinhaltet somit den nahezu gleichen Leistungsumfang wie eine Fahrzeugbewertung, allerdings werden nur die Minderwerte ausgewiesen.

Das weit gefächerte Spektrum der Freizeitfahrzeuge kann hier nicht vollständig abgebildet werden. Exemplarisch seien hier die nachfolgend aufgezählten Fahrzeuge.

Wir erstellen manuelle Wertgutachten für alle Fahrzeuge, die in irgendeiner Form vom Standard abweichen oder für die keine Notierungen vorliegen.

Aktuelle Rechtssprechungen, Urteile & Veröffentlichungen

Beauftragung eines Rechtsanwaltes bei einem unverschuldeten Verkehrsunfallunfall

Es gibt nahezu keine „einfach gelagerten“ Unfallsachen mehrDie Rechtsprechung zu den einzelnen Positionen des Fahrzeugschadens ist unüberschaubar. Daher gibt es nach Ansicht des LG Kassel nahezu keinen „einfach gelagerten Fall“ beim Unfallschaden, bei dem der Geschädigte die Abwicklung zunächst ohne anwaltlichen Beistand versuchen müsste.

Hintergrund | Es geht um die Erstattung der Anwaltskosten bei einer Unfallabwicklung. Grundlage ist ein BGH-Urteil (vom 8.11.1994, Az. VI ZR 3/94, Abruf-Nr. 145814). Da hatte der BGH eine eng umgrenzte Ausnahmesituation festgeschrieben, in der kein Anspruch auf Anwaltskostenerstattung besteht. Das ist dann der Fall, wenn aus Sicht des geschäftlich gewandten Geschädigten vor der Unfallabwicklung die Angelegenheit nach Haftungslage und Schadenhöhe so klar ist, dass kein vernünftiger Zweifel besteht, dass der Schädiger seiner Ersatzpflicht unproblematisch nachkommt.

Auch das LG Kassel betont, dass es auf die Sicht des Geschädigten „ex ante“ ankommt, also nicht darauf, wie der Versicherer am Ende reguliert hat (LG Kassel, Beschluss vom 28.1.2016, Az. 1 S 309/15 zu AG Kassel, Urteil vom 16.9.2015, Az. 431 C 4112/14, Abruf-Nr. 146328, eingesandt von Rechtsanwalt Jörg-Ullrich Cappel, Rüsselsheim). Damit liegt das LG Kassel auf der Linie des OLG Frankfurt, dem es „geradezu als fahrlässig“ erscheint, einen Schaden ohne Einschaltung eines Rechtsanwalts abzuwickeln (OLG Frankfurt, Urteil vom 1.12.2014, Az. 22 U 171/13, Abruf-Nr.

Rechtssprechungen

Rechtssprechungen ist die Anwendung von Rechtsprinzipien durch Gerichtsurteile. Das System entwickelt sich ständig, passt sich der Gesellschaft an und hat auch globalen Einfluss. Richter gestalten es durch ihre Entscheidungen mit.

Urteile

Urteile sind Gerichtsentscheidungen, die unser Rechtssystem beeinflussen. Richter gestalten sie und passen das Gesetz an die Bedürfnisse der Gesellschaft an.

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